ALPTRAUMREISEN

ist nach neuer Rechtschreibung ALBTRAUMREISEN, aber da mit ALBTRAUMREISEN eher harte Bedingungen gemeint sind, die in keinem Reiseprospekt - der bekanntlich TRAUMREISEN verspricht - vermerkt sind, soll hier an der alten Orthographie festgehalten werden.

Was tun bei Alptraumreisen?

Mit der richtigen Reklamationsstrategie kann man zumindest eine Reisepreisminderung geltend machen - hier die wichtigsten Tipps von Experten der Arbeiterkammer:

Dokumentieren!
Je stärker die Beweise, desto besser deine Erfolgsaussichten. Für eine erfolgreiche Reisereklamation ist es daher notwendig, die aufgetretenen Probleme genau zu dokumentieren. Entsprechen die Leistungen nicht jenen im Katalog, solltest du dies bereits vor Ort beim Reiseveranstalter melden und eine Verbesserung verlangen. Klappt das nicht, dann hilft nur noch Fotos bzw. Videos machen, Notizen anfertigen oder dir Kontaktdaten von Augenzeugen geben lassen. Auch ist es gut, wenn du dir die Mängel von der Reiseleitung vor Ort schriftlich bestätigen lässt.

Unmittelbar einfordern!
Sofort, wenn du zurück bist, solltest du deine Schadenersatzansprüche geltend machen. Das erfolgt am besten in schriftlicher Form direkt beim Veranstalter, wobei es gilt, darauf zu achten, dass alle Kritikpunkte genau notiert werden.

Abgeltung in Cash
Du musst eine Reisepreisminderung in Gutscheinform nicht akzeptieren – denn damit wärst du gezwungen, noch einmal mit demselben Anbieter zu verreisen. Eine Abgeltung in bar ist möglich und stellt die beste Lösung dar.

Frankfurter Liste
Die Frankfurter Liste bzw. Tabelle gibt dir einen Überblick über übliche Preisminderungen bei Pauschalreisen. Sie ist zwar nicht verbindlich, aber weithin akzeptiert. Beispielsweise stellt der fehlende Meerblick einen Grund für eine Preisminderung um fünf bis zehn Prozent dar. Eine nicht vorhandene Klimaanlage kann zu einer Rückvergütung von zehn bis 20 Prozent des Reisepreises führen. Bei unmäßigem Lärm am Tag kannst du fünf bis 25 Prozent Minderung fordern.

Schadenersatzanspruch prüfen
Trägt der Reiseveranstalter Schuld an einem verpatzten Urlaub, dann steht dir neben der Preisminderung auch Schadenersatz für einen finanziellen Schaden, den du im Urlaub erlitten hast, oder aber auch für entgangene Urlaubsfreuden zu. Ist das Entschädigungsangebot unzureichend, dann kannst du dich beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer beraten lassen.


Für viele beginnt ALPTAUMREISEN mit der Feststellung: "Koffer weg"

Dieses Unglück passiert heutzutage eher selten, doch der erste Schritt sollte dann zum Infopoint der Fluggesellschaft führen. Vielleicht gab es Probleme beim Ausladen oder der Verlust wurde vom Maschinenpersonal selbst bemerkt. Einige Fluggesellschaften halten für Gäste ohne frische Hemden ein "Overnight kit" bereit. Das Überlebenspaket enthält nicht nur Toilettenartikel, sondern oftmals auch Gutscheine für Übernachtungen und Speisen in flughafennahen Hotels und Restaurants. Anspruch auf frische Kleidung hat der Fluggast in jedem Fall, denn Tage lang im Flughafen mit derselben Unterhose warten braucht also niemand. Die Airline ist verpflichtet, verspätete Gepäckstücke ins Urlaubshotel nachzuliefern. Wenn man den Verlust dem Reiseveranstalter oder der Airline angezeigt hat, kann man direkt in den Urlaub starten. Ist der Koffer nach fünf Tagen immer noch nicht aufgetaucht, folgt ein Papierkrieg. Um den Wert von Hemd, Hose und Fotoapparat festzustellen, muss ein ausführlicher Fragebogen beantwortet werden. Angst müssen Geschädigte vor dem Dokument trotzdem nicht haben, denn in jedem Falle hat der Reisende schon vor dem Ausfüllen des Fragebogens das Recht auf neue Kleidung und Urlaubsutensilien. Ganz wichtig dabei ist, Kaufbelege aufzubewahren, beim Preis außerdem darauf zu achten, dass er ungefähr dem Kaufpreis der abhanden gekommenen Gepäckstückes entspricht. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften vermeidet böse Überraschungen, denn manche Airlines erstatten den gesamten Einkauf, andere Gesellschaften übernehmen nur die Hälfte des Gepäckwertes. Gängig ist eine Erstattung nach dem Warschauer Abkommen: hierbei werden 27 Euro pro Kilo Reisegepäck erstattet, also rund 540 Euro bei einem normalen Koffer. Um sich Ärger am Urlaubsort zu ersparen, sollten Reisende jedes Gepäckstück mit der eigenen Anschrift versehen. Wichtig: nach Möglichkeit das Land in in der jeweiligen Landessprache vermerken. Wertsachen gehören grundsätzlich ins Handgepäck. Achten Sie bei der Gepäckaufgabe auch darauf, ob der "luggage tag" - der Zielaufkleber am Koffer - das richtige Flughafenkürzel trägt. Eine Übersicht über alle Kürzel findet man im Reisebereich. Für teure Gepäckstücke sollte man von einer gesonderten Reisegepäckversicherung Gebrauch machen, doch die kann teuer werden, aber den Laptop oder das Navigationsgerät gibt es dann in jedem Falle zurück. Eine Reisegepäckversicherung deckt aber keine Bargeldbestände, Schmuckstücke, Antiquitäten oder medizinische Hilfsmittel wie Kontaktlinsen. Geduld zahlt sich für Reisende aus, die eine Komplettreise gebucht haben, denn wenn das Gepäck länger als drei Tage verschwunden ist, kann nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt der Komplettreisepreis um bis zu 25 Prozent gemindert werden, natürlich neben der Erstattung des Gepäckwertes.

Übrigens: Bei Alpträumen bzw. Albträumen hilft die Imagery Rehearsal Therapy