VERKAUFSREISEN

ist meist ein SENIORENREISEN, wobei das Ziel ist, GREISEN Heizdecken oder Küchenmaschinen zu überhöhten PREISEN und ohne Rücktrittsrecht anzudrehen.

An Shopping-Touren und VERKAUFSREISEN hat etwa schon jeder Fünfte mitgemacht, daher einige nützliche Tipps für ein gelungenes Reise- und Einkaufsvergnügen, damit "Kaffeefahrten" auch künftig so etwas wie KULTURREISEN oder SENIORENREISEN bleiben: "Prüfen Sie, was in der Werbung versprochen wird. Seriöse Unternehmen präsentieren eine klar verständliche Werbung. Jeder hat Anspruch darauf, dass er erhält, was versprochen wird, gleichgültig, ob man an der Verkaufsveranstaltung teilnimmt oder nicht. Seien Sie kritisch bei übertriebenen Werbe- oder Gewinnversprechen, denn Gewinnversprechen sind einklagbar. Die Teilnahme an der Verkaufsshow ist immer freigestellt! Der Besuch der Veranstaltung verpflichtet zu nichts und niemand ist gezwungen, etwas zu kaufen. TeilnehmerInnen an VERKAUFSREISEN haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von zwei Wochen. Für die Widerrufsfrist maßgebend ist das Vertragsdatum und nicht das Lieferdatum. Das Widerrufsrecht gilt auch bei Verkaufsreisen ins EU-Ausland, nicht aber bei Verträgen in der Türkei. Daher Vorsicht bei Veranstaltungen an einem ausländischen Urlaubsort mit ausländischen Veranstaltern. Lassen Sie sich schriftlich im Kaufvertrag eine Widerrufsfrist geben. BUSREISEN sind seit Jahren das sicherste Verkehrsmittel, wobei Shopping-Touren meist komfortabel, unterhaltsam und auch sicher sind."

Quelle: Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen
WWW: http://www.bankkaufmann.com/
a-26344-BDV-Tipps-2006-fuer-Shopping-Touren-und-Verkaufsreisen.html (10-09-02)